Kaufprozess
Der Kaufprozess beschreibt alle Schritte von der Anbahnung bis zur Erfüllung eines Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer. Im E-Commerce umfasst er rechtliche, organisatorische und technische Abläufe, die den Onlinehandel ermöglichen.
1. Zustandekommen des Kaufvertrags
Kaufverträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande – ein Angebot und dessen Annahme (§§ 145 ff. BGB).
- Angebot: Verbindliche Willenserklärung einer Partei, ein bestimmtes Produkt zu festgelegten Bedingungen zu verkaufen oder zu kaufen.
- Annahme: Zustimmung zur angebotenen Leistung ohne Änderungen.
- Im Onlinehandel: Die Produktdarstellung im Shop gilt meist als invitatio ad offerendum (Einladung zur Angebotsabgabe). Der Kunde gibt mit dem Klick auf „Kaufen“ ein Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt oft erst mit einer separaten Annahmeerklärung des Verkäufers zustande (z. B. durch Versandbestätigung).
2. Erfüllung von Kaufverträgen im Onlinehandel
- Pflichten des Verkäufers: Lieferung der vereinbarten Ware in der vereinbarten Qualität und Menge innerhalb der zugesagten Frist, Annahme der Zahlung.
- Pflichten des Käufers: Zahlung des Kaufpreises und Annahme der Ware.
3. Ablauf des Kaufprozesses (Onlinehandel)
- Produktpräsentation – Anzeige im Shop inkl. Preis, Beschreibung, Pflichtangaben.
- Warenkorbauswahl – Kunde legt Produkte in den virtuellen Warenkorb.
- Checkout – Eingabe von Kundendaten, Auswahl von Versand- und Zahlungsoptionen, Zustimmung zu AGB.
- Vertragsangebot – Kunde löst Bestellung aus (Klick auf „Kaufen“).
- Automatische Bestellbestätigung – rein informativ, dokumentiert Eingang der Bestellung, noch keine Vertragsannahme.
- Prüfung und Annahme durch Verkäufer – z. B. durch separate Auftrags- oder Versandbestätigung. Erst hier kommt der Vertrag zustande.
- Versandvorbereitung & Lieferung – Kommissionierung, Verpackung, Versand.
- Erstellung und Versand der Rechnung
- Erhalt der Ware – Erfüllung der Verkäuferpflicht.
- Nachkaufphase – Reklamationen, Retouren, Serviceanfragen.
4. Vertragsfreiheit und AGB-Gestaltung
Die Vertragsfreiheit erlaubt Unternehmen, Vertragsbedingungen – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – selbst zu gestalten.
- AGB regeln standardisierte Inhalte wie Lieferfristen, Zahlungsbedingungen, Gewährleistungsrechte, Eigentumsvorbehalt oder Widerrufsfristen.
- Schranken: Verbraucherrechte dürfen nicht unzulässig eingeschränkt werden.