AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmer für eine Vielzahl von Verträgen stellt. Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Voraus und erleichtern dadurch den Abschluss standardisierter Kaufverträge.
Inhalte typischer AGB im E-Commerce #
- Vertragsgegenstand (welche Waren/Dienstleistungen verkauft werden)
- Bestellprozess und Vertragsschluss (z. B. wann genau der Vertrag zustande kommt)
- Preise und Zahlungsbedingungen (einschl. Versandkosten, akzeptierte Zahlungsmethoden, Fälligkeit)
- Lieferbedingungen (Lieferzeit, Versandart, Gefahrübergang)
- Eigentumsvorbehalt (Ware bleibt Eigentum des Händlers bis zur vollständigen Bezahlung)
- Widerrufsrecht (bei B2C verpflichtend, Gestaltung nach gesetzlicher Muster-Widerrufsbelehrung)
- Gewährleistung und Haftung (gesetzliche Ansprüche, ggf. Einschränkungen im gesetzlich zulässigen Rahmen)
- Datenschutzregelungen (i. d. R. per Verweis auf Datenschutzerklärung)
- Gerichtsstand und anwendbares Recht (nur eingeschränkt möglich im B2C, frei wählbar im B2B)
- Schlussbestimmungen (z. B. salvatorische Klausel, Änderungen der AGB)
Vertragsfreiheit und Gestaltungsspielräume #
Unternehmer haben grundsätzlich Gestaltungsfreiheit, soweit sie nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Beispiele:
- Eigentumsvorbehalt
- Zulässig und üblich: Der Verkäufer behält das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung.
- B2C vs. B2B
- B2C (Business-to-Consumer):
- Verbraucherrechte (z. B. Widerruf, Gewährleistung) dürfen nicht zu Ungunsten der Kunden eingeschränkt werden.
- Mindestgewährleistungsfrist: 2 Jahre.
- B2B (Business-to-Business):
- Mehr Vertragsfreiheit, z. B. Verkürzung von Gewährleistungsfristen möglich.
- Widerrufsrecht ist nicht verpflichtend.
- B2C (Business-to-Consumer):
- Haftungsbeschränkungen
- Für einfache Fahrlässigkeit in B2B oft zulässig, in B2C stark eingeschränkt.
Vorteile von AGB #
- Rechtssicherheit: Einheitliche Regeln für alle Verträge vermeiden Streitigkeiten.
- Effizienz: Spart Zeit, da nicht bei jeder Bestellung neu verhandelt werden muss.
- Verbraucherschutz-konform: Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten (z. B. Widerruf).
- Haftungsbegrenzung: Innerhalb gesetzlicher Grenzen kann das Risiko für Händler reduziert werden.
- Transparenz: Stärkt Vertrauen und Seriosität gegenüber Kund:innen.
Was, wenn keine AGB erstellt werden? #
- Dann gilt allein das Gesetz (BGB, HGB, Verbraucherschutzvorschriften).
- Der Händler hat weniger Einfluss auf die Ausgestaltung des Vertrags.
- Einige gesetzliche Regelungen sind für Händler nachteilig (z. B. sehr verbraucherfreundliche Gewährleistungsfristen).
- Es besteht ein höheres Risiko für Streitigkeiten und Abmahnungen.
Wie werden AGB Teil des Kaufvertrags? #
- Einbeziehungserfordernis (§ 305 Abs. 2 BGB):
- Kund:innen müssen vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden.
- Sie müssen leicht zugänglich sein (z. B. über Link im Warenkorb oder Checkout).
- Kund:innen müssen die Möglichkeit haben, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
- Zustimmung:
- Häufig durch Checkbox beim Kaufprozess („Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“).
- Ohne ordnungsgemäße Einbeziehung gelten die AGB nicht, sondern nur das Gesetz.