Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung, die sicherstellt, dass Kund:innen jederzeit nachvollziehen können, wer hinter einem Online-Shop oder einer Website steht. Es dient der Transparenz und dem Verbraucherschutz.
Wann ist ein Impressum verpflichtend? #
- Immer, wenn eine Website geschäftsmäßig betrieben wird → also bei jedem Online-Shop.
- Auch private Webseiten benötigen ein Impressum, wenn sie nicht rein privat sind, z. B.:
- Blogs mit Werbeanzeigen
- Vereinsseiten
- Unternehmensauftritte auf Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn etc.)
Pflichtangaben im Impressum #
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein (meist über einen Footer-Link). Es enthält:
- Name und Anschrift
- Vollständiger Vor- und Nachname bei Einzelunternehmen
- Bei Firmen: Rechtsform (z. B. GmbH, UG, AG) und vollständige Firmenbezeichnung
- Postanschrift (kein Postfach!)
- Kontaktdaten
- Telefonnummer oder Faxnummer
- E-Mail-Adresse
- Vertretungsberechtigte Person(en)
- z. B. Geschäftsführer oder Vorstand
- Registereintrag (falls vorhanden)
- Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister inkl. Nummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
- wenn vorhanden
- Aufsichtsbehörde
- wenn eine behördliche Zulassung erforderlich ist (z. B. bei Versicherungsvermittlern oder Reiseveranstaltern)
- Spezielle Pflichtangaben nach Branche
- z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten: Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen
Besondere Anforderungen im E-Commerce #
- Das Impressum darf nicht nur im Bestellprozess auftauchen, sondern muss von jeder Seite aus zugänglich sein.
- Der Link sollte eindeutig bezeichnet sein („Impressum“) und nicht in Menüs „versteckt“.
- Impressumspflichten gelten auch für Social-Media-Präsenzen – dort reicht meist ein Link in der Bio.
Konsequenzen bei Verstößen #
Vertrauensverlust bei Kund:innen
Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherzentralen
Bußgelder bis zu 50.000 € bei schweren Verstößen